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Kurzfreischaltung möglich, Rückstände überwiesen

mountain86
Special Effects
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Kurzfreischaltung möglich, Rückstände überwiesen

Moin, 

ich habe letzten Sonntag meine offenen Beträge plus ein paar Euro mehr überwiesen. 

Leider wurde letzte Nacht dann mein Signal abgeschaltet. Im Kundenkonto ist leider auch noch nichts verbucht.

Hatte heute morgen dann schon Kontakt mit dem Chat, sollte dann über einen Link meinen Zahlungsnachweis/ Kontoauszug hochladen. 

Was mir dann mitgeteilt wurde, dass ich wohl ca. 10-14 Tage auf eine Verbuchung der Überweisung warten müsse, da im Verwendungszweck ausschließlich nur die Vertragsnummer anzugeben wäre. Ich jedoch wohl die Kundennummer angegeben hätte, was die Sache leider sehr verzögern würde. Auf meine Frage, ob ich bis dahin eine Kurzfreischaltung erhalten kann, wurde nur geschrieben das alles automatisiert abläuft. Man könne da nix machen, ich müsse dann halt bis zur Verbuchung im Kundenkonto warten. 

 

Deswegen Frage ich hier noch mal nach, ob ggf. eine Kurzfreischaltung oder zumindest die Mahnung bis dahin rausgenommen werden kann? Nutze die IPTV BOX.

 

Besten Dank. 

 

Viele Grüße 

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christina
Moderator
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Re: Kurzfreischaltung möglich, Rückstände überwiesen

Hallo @mountain86

 

eine Kurzfreischaltung können wir bei der Sky Q IPTV Box nicht anbieten, da dies technisch nicht möglich ist. Id.R. dauert es bis zu fünf Werktage, bis die Bearbeitung einer Überweisung abgeschlossen ist. Es ist richtig, dass der Prozess länger dauern kann, wenn der Verwendungszweck nicht korrekt ausgefüllt wurde. Unter https://www.sky.de/hilfe/abonnement/daten-und-einstellungen/informationen-zum-einzug-von-zahlungen-v... findest du noch einmal alle Informationen zum Zahlungsausgleich und wie dieser am schnellsten funktioniert.

 

Wenn die Zahlung bis Freitagabend noch nicht deinem Kundenkonto zugeordnet wurde, melde dich hier gerne wieder, damit wir uns das genauer anschauen. Die fünf Werktage müssen wir jedoch einmal abwarten. Eine vorzeitige Beendigung der Mahnung können wir daher (noch) nicht anbieten. 

 

VG,

Christina

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