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DAZN und Co…

ar36272
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DAZN und Co…

Hab mal ne Frage: wie ist es, wenn man seinen Fire TV Stick oder sein Tablet mit in Urlaub nimmt( Deutschland), um im Hotel Streaming Dienste nutzt. Z. B. DAZN oder Netflix? Schließen die AGB's das nicht aus, werden die Standort Daten und oder IP's nicht gespeichert?  Wie sieht das aus, wenn ich mich jeden Tag in einer anderen Stadt befinde?

 

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miika
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Betreff: DAZN und Co…

@ar36272in Deutschland funktionierts, auch in europäischem Ausland. Roaming. Auch mit Sky Go.

In Hotels wird Internet bereitgestellt, aber nicht immer ausreichend fürs Streamen. Probieren und dann entweder jeweils vor Ort aufbuchen oder einen mobilen Router nutzen.

Nur wenns um eine Sky Box geht, wirds kompliziert bzw. ist nicht gestattet. Die ist laut AGB ortsfest zu nutzen.

miika
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Betreff: DAZN und Co…

Netflix:

Wenn ihr über ein Netflix-Abo verfügt, müssen euch überall in der EU die Inhalte zur Verfügung stehen, die ihr in der Heimat sehen könnt. Öffnet ihr also beispielsweise in Spanien oder Frankreich eure Netflix-App, streamt ihr genauso wie in Deutschland auch - ganz unkompliziert und ohne weiteres Zubehör!

 

 

DAZN:

  • Überall einloggen: Verwende deine bestehenden DAZN-Anmeldedaten (E-Mail und Passwort), um dich einzuloggen, egal wo du unterwegs bist.
  • Zugang zu kostenlosem Inhalt: Sieh dir alle Inhalte an, die in dem von dir besuchten Land als kostenlos aufgeführt sind.
  • Genieße Inhalte mit globalen Übertragungsrechten: Wenn du in deinem Heimatland ein aktives Abonnement hast, kannst du dir auch Inhalte mit weltweiten Übertragungsrechten ansehen, darunter die UEFA Champions League der Frauen und Matchroom Boxing.
  • Lokal bezahlte Inhalte: Der Kauf von Inhalten außerhalb deines Heimatlandes ist während deiner Reise nicht möglich. Das bedeutet, dass du Zugang zu kostenlosen, weltweit lizenzierten Inhalten hast, lokal marktspezifische kostenpflichtige Inhalte jedoch gesperrt bleiben.

 

 

Du kannst folgende Streaming-Dienste von Sky im EU-Ausland nutzen:

  • Sky Go
  • Sky Store
  • Sky Sport

 

 

 

ar36272
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Betreff: DAZN und Co…

OK, dann hab ich bei DAZN den Punkt falsch verstanden:

8       Für den Fall, dass du schuldhaft gegen deine Pflichten aus den Ziffern 2.7 oder 9.1.1 verstößt, insbesondere durch die öffentliche Wahrnehmbarmachung in Gastronomiebetrieben, in denen Speisen und/oder Getränke gegen Geld ausgegeben werden (z. B. Gaststätten, Bars, Hotels, Vereins- und Clubheime), oder in Spielotheken, Fitnessstudios oder Krankenhäusern, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500,00 EUR für alle innerhalb der letzten 12 Monate vor Geltendmachung der Vertragsstrafe nachgewiesenen Verstöße zu erheben. Die Vertragsstrafe ist auch dann zu zahlen, wenn du schuldhaft einem Dritten eine solche öffentliche Wahrnehmbarmachung dadurch ermöglichst, dass du dem Dritten deinen zur Nutzung des DAZN-Service erforderlichen Benutzeraccount überlässt.

 

Das betrifft dann nur das man seinen Account nicht öffentlich zur Verfügung stellt. Hatte nur die Passage mit Hotels und Krankenhaus überflogen und falsch verstanden 

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