05.10.2018 07:03
Guten Tag,
welcher Moderator kann mir behilflich sein und das Guthaben meines Sky Vertrages auszahlen? Ich habe den Kaufvertrag zu der Sky Soundbox widerrufen, aber nicht die ursprünglichen Versandkosten erstattet bekommen, was aber rechtlich so sein müsste... auch da benötige ich Hilfe oder eine Erklärung/Hilfe.
Vielen Dank im Vorraus!
17.10.2018 14:35
Hi tobiaes,
es tut mir leid, dass ich mich heute erst melde. Schicke mir bitte Deine Kundennummer per Privatnachricht. Zum Datenschutz benötige ich auch noch Dein Geburtsdatum und den Namen der hinterlegten Bank.
So erreichst Du mich: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Viele Grüße,
Nadine
17.10.2018 14:40
Das aktuelle gesetzliche Widerrufsrecht sagt folgendes:
Hinsendekosten
Die Hinsendekosten sind die Versandkosten, die der Verbraucher im Rahmen der Bestellung bezahlt hat. Diese müssen grundsätzlich zurückerstattet werden und können dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Ausnahmen bestehen nur bei Expresszuschlägen und beim Teilwiderruf:
Rücksendekosten
Mit den Rücksendekosten sind die Kosten gemeint, die für die Rücksendung der Ware vom Verbraucher an den Händler im Rahmen des Widerrufsrechts anfallen. Diese Kosten sind nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen. Ausnahmen bestehen dann, wenn der Händler die Kosten freiwillig übernimmt oder es versäumt, über die Tragung der Rücksendekosten zu informieren.