26.11.2018 09:38
Hallo zusammen,
ich bin echt am verzweifeln. Ich habe Anfang September meinen alten Receiver zurückgeschickt. Der Eingang ist auch per Sendungsverfolgung belegt und durch diverse Mitarbeiter der Hotline bestätigt. Soweit so gut. Oder eben auch nicht. Anfang Oktober wurden dann für den alten Receiver 123,31 Euro abgebucht. Warum auch immer. Seitdem ist eine Odysee von Telefonaten und E-Mail von meiner Seite erfolgt. Eine Reaktion, geschweige denn eine Erstattung des Betrags ist bisher nicht erfolgt. Mir wird lediglich telefonisch immer wieder bestätigt, dass der Receiver eingegangen ist und eine Gutschrift erfolgen soll. Nur leider erfolgt diese nicht. Man besitzt sogar die Frechheit, mir zu sagen, ich solle mich halt einfach gedulden. Und auf E-Mails wird überhaupt nicht reagiert.
Ich habe nun heute erneut mit Sky telefoniert (Wartezeit 26 Minuten!!!). Die Dame am Telefon hat den Vorgang nun angeblich in eine zuständige Abteilung übergeben, welche sich angeblich um die Gutschrift kümmern wird. Allerdings wird dies zur nächsten Abrechnung nicht klappen. Dafür wäre die Zeit zu kurz. Das sollte man mal sagen, dass für die Zahlung der Rechnung die Zeit zu kurz ist. Dann wird einem gleich mit diversen Konsequenzen gedroht. Diese Aussage habe ich schon mehrfach erhalten. Ich bin gespannt, ob es diesmal klappt. Die Dame am Telefon bestätigte mir zudem, dass meine Mail vom 05.11.2018 noch gar nicht bearbeitet wurde und das die Kollegin vom letzten Telefonat den Vorgang zur Gutschrift nicht eingeleitet hat. Toller Service.
Ich fühle mich von SKY hier wirklich verarscht und im Stich gelassen. Ich komme mir nicht wie ein Kunde vor, sondern wie irgendein Bittsteller. Dabei will ich ja eigentlich nur MEIN Geld zurück. Es ist echt eine Frechheit und Schande wie hier mit Kunden umgegangen wird.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Hat jemand eine Idee, an wen man sich hier noch wenden kann?
Bin für jede Hilfe dankbar!
26.11.2018 09:40
wenn du Pech hast dauert es hier bis zu 12 Tage derzeit...
Ich würde die Kohle zurück Buchen lassen. Wenn Post von der Mahnabteilung Kommt einfach Nachweise Senden Feierabend...
26.11.2018 09:44
12 Tage wäre ja super. Ich warte bereits seit fast 3 Monaten....
Rückbuchung war eine Überlegung. Wurde mir direkt gesagt, dass mein Sky Zugang dann gesperrt wird.
26.11.2018 09:46
Der Receiver hat ja nichts mit deinem Normalen Abo zu Tun ! Sollten sie Sperren Auffordern zur Sofortigen Freischaltung und zur Not nach 12 Tagen ohne Sky bist du aus dem Vertrag Draussen....
05.12.2018 10:38
The neverending Story. Nachdem mir mitgeteilt wurde, dass der Receiver und die Festplatte nicht auffindbar sind, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich angeblich die falschen Geräte zurückgeschickt habe. Somit wäre eine Gutschrift nicht möglich und die Geräte behält man aber trotzdem. Klingt komisch, ist es auch. Echt ne coole Masche. Betrug im besten Sinne. Zudem wurde der Mitarbeiter auch noch patzig und unfreundlich und meinte ich würde nicht kapieren worum es geht. zu guter Letzt hat er mich dann aus der Leitung geworfen und das Gespräch beendet. Ich werde den Fall nun an einen Anwalt übergeben und mein Abo sofort kündigen. Wusste nicht, dass es sich bei Sky um ein Unternehmen handelt, welches mit Betrug sein Geld verdient.
05.12.2018 10:46
Falls du noch gerade innerhalb der 8 Wochen Frist sein solltest, so könntest du noch die falsche Abbuchung für die Geräte
zurückbuchen lassen!
05.12.2018 10:54
Ist schon länger her. Abbuchung war am 05.09.2018. Ich finde es einfach nur unfassbar, wie man bei Sky mittlerweile mit Kunden umgeht. Denen scheint es echt zu gut zu gehen. Hoffentlich nimmt das Bundeskartellamt denen noch mehr weg, damit die vielleicht mal wieder auf den Boden der Tatsachen finden. Da muss man sich am Telefon beleidigen lassen. Unfassbar!!!
05.12.2018 11:01
Vielleicht wäre eine email an die Geschäftsleitung nicht verkehrt
ModEdit:Private Daten entfernt
05.12.2018 12:02
Die email Adresse eines Sky Geschäftsführers ist nicht als privat anzusehen, sondern eine Firmenmail, welche man eigentlich überall herausfinden kann!
Mann, was bin ich aber auch für ein böser Provokateur! Zu viel der Ehre!
10.12.2018 11:06
Scheinbar darf man die E-Mail Adresse des Geschäftsführers, carsten.schmidt@sky.de, wohl doch nicht veröffentlichen. Aber immerhin schafft es hier ein Moderator dies direkt zu löschen. Wenn die doch auch bei Hilfestellungen so schnell wären....
Ich habe es aber mal versucht mit einer Mail an Herrn Schmidt. Auch wenn ich ehrlich gesagt nicht glaube, dass dabei viel rauskommt. Interessiert den wahrscheinlich nicht die Bohne was ich schreibe. Werde es aber mal bei Stern-TV oder Extra3 versuchen. Könnte mir vorstellen, dass die sich für sowas interessieren.
10.12.2018 11:52
Hallo jayjay3877,
sofern du zweifelsfrei die Nachweise (insb. schriftliche Nachweise) zum Versand vorlegen kannst, hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG nicht das Recht sich einen Vermögensvorteil gemäß § 263 StGB (Strafgesetzbuch) zu erschleichen.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Du bist schon die 2. die davon berichtet. Zufall? Wieder ein bedauerlicher Einzelfall? Oder doch System, mit bandenmäßigen Betrugscharakter?
Wie reagiert man als Kunde auf falsche Rechnungen und Mahnungen?
"Bei der fehlerhaften und zu hohen Rechnung/Mahnung solltest du beachten, dass du unbedingt schriftlich reagieren solltest. Der telefonische Widerspruch reicht nicht aus, da du es nicht beweisen kannst. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird der abhängige Call-Center-Agent zugunsten seines Arbeitgebers aussagen, nicht aber zugunsten deiner Person."
"Verfasse deinen Widerspruch schriftlich, und lasse Sky den Widerspruch nachweisbar zukommen. Das kann ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Kurier sein, der dein Schreiben nachweisbar zustellt."
"Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird der Call-Center-Mitarbeiter eher zugunsten seines Auftraggebers aussagen, nicht aber zugunsten des Kunden. Das bedeutet, dass im Zweifel der Hotline-Mitarbeiter sagen wird, dass kein Widerspruch gegen die Rechnung oder Mahnung eingegangen sei."
Form des Widerspruchs:
"Enthalten sein muss, das Datum der Rechnung, der Rechnungsbetrag und die Rechnungsnummer. Ebenso der Name und die Anschrift, als auch Ihre Kundennummer. Die Abfassung kann formlos sein. Es muss erkennbar sein, dass du deinen Rechnungswiderspruch ausführlich begründest. Der Vertragspartner muss erkennnen können, warum du die Rechnung nicht akzeptierst. Wichtig: Fertige unbedingt eine Kopie deines Schreibens an, bevor du dieses versendest. Und gebe alles nach Möglichkeit mit einem unabhängigen Zeugen in der Post auf."
Quelle: Kanzlei:Thomas Hollweck - Berlin
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Du kannst auch dich direkt an die Presseabteilung wenden:
Ralph Fürther:
Senior Vice President Communications
Unternehmenssprecher
Tel.: +49 (0)89 9958 6070
E-Mail: ralph.fuerther@sky.de
Ansonsten wende dich direkt an die Verbraucherzentrale oder wie angedacht ans TV und die Presse. Social Media sind auch nicht zu verachten, wenn ich an so manchen Shitstorm denke.
Anmerkung: Meine Ausführungen stellen eine Information dar und wurden nach bestem Wissen verfasst. Es ersetzt keine Rechtsberatung und stellt auch keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Herzliche Grüße
10.12.2018 12:04
Hallo Didi Duster,
da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Ich habe dich mal wörtlich genommen und die wichtigsten Kontaktpersonen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG herausgesucht (öffentlich für jedermann einsehbar). Möge sich jeder Kunde die passende Kontaktperson heraussuchen.
Öffentlich einsehbare Ansprechpartner:
Ralph Fürther
Senior Vice President Communications
Unternehmenssprecher
Tel.: +49 (0)89 9958 6070
E-Mail: ralph.fuerther@sky.de
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Birgit Ehmann
Senior Manager
Content Communications
Tel.: +49 (0)89 9958 6850
E-Mail: birgit.ehmann@sky.de
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Julia Buchmaier
Director
Corporate Communications
Tel.: +49 (0)89 9958 6347
E-Mail: julia.buchmaier@sky.de
Kora Knühmann
Senior Manager
Corporate Communications
Tel.: +49 (0)89 9958 2026
E-Mail: kora.knuehmann@sky.de
Alexandra Fexer
Manager
Corporate Communications
Tel.: +49 (0)89 9958 6034
E-Mail: alexandra.fexer@sky.de
Herzliche Grüße
10.12.2018 13:22
vertreterschreck schrieb:
Hallo jayjay3877,
sofern du zweifelsfrei die Nachweise (insb. schriftliche Nachweise) zum Versand vorlegen kannst, hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG nicht das Recht sich einen Vermögensvorteil gemäß § 263 StGB (Strafgesetzbuch) zu erschleichen.
..........
Zu deiner sehr umfangreichen Ausführung hätte ich jetzt allerdings die ein oder andere Anmerkung:
Wie bitte willst du zweifelsfrei nachweisen können, dass du die entsprechenden Geräte vollständig versendet hast? Im Regelfall wird es doch wohl so sein, dass man die Geräte in eine Kiste packt und diese beim Paketdienst der Wahl abgibt und dafür im Gegenzug eine Versandbestätigung erhält. Diese Versandbestätigung enthält weder Angaben zu Menge, Art oder der Beschaffung der versendeten Gegenstände. Eine Versandbestätigung genügt also nicht als zweifelsfreier Nachweis ....
Bei Betrug (gem. § 263 StGB) handelt es sich um eine Vorsatztat (wie bei den meisten Straftaten). Diesen Vorsatz nachzuweisen dürfte nahezu unmöglich sein.
10.12.2018 14:16
Hallo tom75,
man muss zunächst zwischen Widerruf bzw. Rückgaberecht sowie Rückgabe der Leihgeräte nach Kündigung unterscheiden. Eine Rücksendung die aufgrund der Ausübung eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts erfolgte, ist Risiko des Unternehmens. Konkret ergeben sich gemäß § 357 BGB während des Transports eine Untergangs- und Verlustgefähr. Sollte die Sendung auf dem Transport verloren gehen oder beschädigt werden, hat der Unternehmer dafür zu haften.
Man muss lediglich beweisen, dass man die Waren ordnungsgemäß übergeben hat.
Selbiges steht in den AGB der Sky Deutschland Fernsehen GmbH Co. KG
1.2 Empfangsgeräte
1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (...)
Quelle: AGB Sky Deutschland Fernsehen GmbH
Nebst dem Einlieferungsbeleg sind unabhängige Zeugen ein Nachweis. Zudem sind Fotos und Videos ein Nachweis, welche ja zweifelsfrei bestätigen, dass das Paket den Receiver und kein Klumpen Knete enthalten hat. Zudem ist ein Lieferschein mit der genauen Anzahl und Menge sowie der Receivernummer sehr nützlich. Die Zeugen können den Inhalt des Lieferscheins schriftlich bestätigen. Vom Einpacken bis hin zur Sendungsaufgabe sind Zeugen ein Nachweis. Zusätzlich könnte man mit dem Einlieferungsgewicht des Pakets (kann man bei Logistikunternehmen anfragen) argumentieren.
Anmerkung: Es handelt sich um Informationen, die nach bestem Wissen verfasst wurden. Es ersetzt keine Rechtsberatung und stellt auch keine dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Herzliche Grüße
15.01.2020 15:40
Hallo Leute,
ich mache das gleiche durch. Ich habe noch Anfang letzten Jahres alles zurückgeschickt und bekomme mein Geld nicht zurück da ich kein Beleg vorlege.
Gibts da bei euch was neues?
20.01.2020 18:21
05.02.2021 15:52
@NadineKönnen wir auch mal kontakt halten habe da auch ein anliegen. Was sich denke ich schwer klären lässt. mfg Holger 😃
06.02.2021 17:04
06.02.2021 19:05
Kurz und knapp.
Receiver retore geschickt mahnung bekommen.
Nachweis nicht mehr auffindbar.
Jetzt soll gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
06.02.2021 19:20