02.04.2025 19:46
Lese ich das richtig in den neuen AGB?
wirkungspflichten des Kunden Nutzers
2.1 Voraussetzungen für Empfang
Dem Kunden Nutzer obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digi-
talen Anschlusses, mit dem das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Für den Fall, dass der
Kunde Nutzer Kabel oder Satellit als Anschlussart gewählt hat, ist zugleich auch eine Verbindung des Emp-
fangsgerätes mit dem Internet erforderlich (insbesondere zur Zuleitung des Sky On Demand Angebotes).
Es obliegt dem Kunden Nutzer, eine Internetverbindung mit ausreichendem Datenvolumen (gemäß den Sky
Vorgaben im Bestellprozess) vorzuhalten. Sky ist dabei berechtigt, anstelle der Zuleitung der Sendesignale
über Kabel oder Satellit die Zuleitung der Sendesignale auch über das Internet vorzunehmen, soweit dies
bei Vorliegen eines triftigen Grundes (insbesondere technische Gründe, Nichtvorliegen von Kabeldurchlei-
tungs- bzw. Satellitenübertragungsrechten) bei verständiger Würdigung der berechtigten Interessen
beider Vertragsparteien für den Kunden Nutzer zumutbar ist. Soweit erforderlich, wird Sky dem Kunden
Nutzer ein für die gewählte Empfangsart geeignetes Empfangsgerät zur Verfügung stellen.
02.04.2025 19:51
Das ist die Zukunft. Streaming.
02.04.2025 19:59
Dann ist der Vertrag von meiner Mutter damit hinfällig. Die kommen eh kaum noch klar und haben kein Internet und wollen das auch nicht
02.04.2025 20:05 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:13
"DVB-C (Abkürzung für englisch „Digital Video Broadcasting – Cable“; deutsch etwa „Digitales Kabelfernsehen“) und der Nachfolgestandard DVB-C2 bezeichnen Varianten von DVB, die für die Übertragung von digitalen Hörfunk- und Fernsehsignalen über Kabelanschluss verwendet werden."
siehe DVB -C
Das hat doch deine Mutter.
Zuerst sollten wir die Bergriffe sortieren?
Das ist der Hinweis hier:
"Für den Fall, dass der
Kunde Nutzer Kabel oder Satellit als Anschlussart gewählt hat, ist zugleich auch eine Verbindung des Emp-
fangsgerätes mit dem Internet erforderlich (insbesondere zur Zuleitung des Sky On Demand Angebotes)."
Stimmt, deine Aussage!
02.04.2025 20:12
Signal it über DVB-S und es steht klar Satellit und Kabel
02.04.2025 20:14 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:17
Schon klar, gelesen!
DVB-S ist auch digital.
Die Zusatzinfo ist wichtig!
Stimmt, mit Internet.
Du kannst neuen AGB widersprechen.
Dann erfolgt in der Regel, nach einem Monat, die Kündigung.
Altverhalten
02.04.2025 20:18
Lustig. Hab gerade mit einem kompetenten gechattet.
er sagt mach dir keine Sorgen. Ich hab ihn geschrieben das es ja in den AGB steht und ich innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben muss ansonsten nehme ich diese an.
das hab ich ihn geschrieben.
darauf kam solange der Satelliten Empfang da ist mach dir keine Sorgen😂
hab ihn geschrieben das ich mir bei sky immer Sorgen machen muss
02.04.2025 20:22 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:33
Klar, SKY kann dann frei entscheiden.
Der erzwungene Internetempfang war eh schon bei der Anmeldung in der Diskussion.
Mich tangiert es nicht.
Du kannst doch eh nichts ändern.
Die Erweiterung der Internetangebote ist doch langfristig klar.
Und du kannst ja mit dem Handy aushelfen.
Ob du dann später eine Mahnung bekommst?
Ohne Ansprüche eher nicht.
Interessant wäre noch der Hardwarekauf. (Ich nicht!)
Und der mögliche Zwangswechsel des Moduls in einen Stream und die Verbannung des SKY + Receivers.
Auch die Bewertung der Preisstrukturen ist dargestellt. 4.1
02.04.2025 20:29
Klar da die beiden aber nur Fußball ab und zu gucken dann taucht das Problem dann auch erst auf. Die nutzen ansonsten nichts von sky.
mein Gedanke ist da eher das sie die ip Adressen abgleichen wollen und ohne geht dann gerade Fußball nicht mehr wegen den ganzen Streaming Räubern
02.04.2025 20:31 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:34
IP Adressen ist interessant. Ja!
siehe auch Thema Anmeldung, mit der Heimadresse
02.04.2025 20:33 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:42
insbesondere zur Zuleitung des Sky On Demand Angebotes).
Eigentlich ist das ja Selbsterklärend .
Wenn du die Internetdienste auch nutzen möchtest, braucht du logischerweise auch diese.
Steht das da nicht in der AGB ,würde es sicherlich auch Abonnenten geben die sich dann ohne Internetdienste beschweren würden dass sie kein On Demand empfangen können.
Hier sichert sich SKY damit ab,dass auch IPTV/ Streaming/Apps /Mediatheken Abonnenten angesprochen werden.
Nicht mehr und nicht weniger!
02.04.2025 20:37 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:44
das ist nicht allein nur der Grund, glaube.
Ohne Internet kannst du das nicht nutzen, klar.
Das wäre dann eine Entscheidung des Users.
Sicherlich die Abläufe über längere Zeit.
"Steht das da nicht in der AGB ,würde es sicherlich auch Abonnenten geben die sich dann ohne Internetdienste beschweren würden dass sie kein On Demand empfangen können. "
Nicht auszuschließen!
Siehe aber Thema Anmeldung und IP Kontrolle.
Haushalts- und Nutzungskontrolle.
Das ist eine Entscheidung von SKY.
Doch sehr viel mehr.
Die Anmeldung ohne Internet geht nicht, also?
"
. Sky ist dabei berechtigt, anstelle der Zuleitung der Sendesignale
über Kabel oder Satellit die Zuleitung der Sendesignale auch über das Internet vorzunehmen, soweit dies
bei Vorliegen eines triftigen Grundes (insbesondere technische Gründe,.."
Die technischen Gründe findet SKY sicher und wenn es die eigene Hardware ist.
Alle Entscheidungen hat SKY in der Hand.
Habe nichts dagegen.
02.04.2025 20:46 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:47
Hier mal ein Statement von Sanny
12.06.2021 09:21
Anbei noch ein Nachtrag, weil dies aus dem anderen Beitrag nicht so direkt hervorging:
1. Der Sky Q Receiver ist zwar ohne Internetverbindung nutzbar, aber diverse Services sind dann nicht verfügbar.
2. Die Sky Q Mini Boxen kannst du ohne Internet nicht nutzen. Eine Bestellung wäre daher dann in der Tat leider sinnlos.
VG, Sanny
Wird in 2025 nicht anders sein!
02.04.2025 20:58 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 20:58
Das ist alt!
Der Internetzwang für den SKY Q war da nicht gegeben.
Für die Minibuchung schon.
Jetzt ist es verankert.
Ohne Internet gar kein SKY mehr.
So steht es da.
Muß mal schauen was vorher in den alten AGB stand.
Auch schon? War immer so.?
Morgen irgendwann.
02.04.2025 21:55
Bin mir da noch nicht so sicher.......
02.04.2025 21:57 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 22:10
Was wilkst du mit dem alten Zeugs?
Da ging der Q noch ohne Internet, klar dann gingen die Internetinhalte halt nicht, Aber sonst!
Verstehe dich nicht! @puhbert
Die neue AGB Änderung ist von jetzt!
Wird zur Zeit übermittelt.
Sicherlich die Durchsetzung nicht so kurzfristig, denke ich,
Und genau diese Punkte wurden jetzt geändert, habe ich überprüft,
Genau um diese Änderung geht es doch.
Es ist doch eindeutig zu sehen in welchen Punkten die Änderungen erfolgen.
Warum diese Änderungen?
Das ist das Thema.
Es wird nicht mehr so sein, wie in deinem Link dargestelt.
Da war es doch noch so.
02.04.2025 22:09 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 22:10
Das "alte "Zeugs steht auf der aktuellen SKY Seite !
Eventuell kann ein Mod dazu was sagen ..........damit du dich wieder beruhigst 😁
02.04.2025 22:16 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 22:20
Es ist keine offizielle SKY Seite!"
"Diese Webseite sky-angebote.info ist unabhängig von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG."
Impressum
Die neue AGB ist in der Veröffentlichung.
Denke die Einarbeitung dauert dann auch bei SKY eh.
Also alles vor dieser Woche ist alt'
Was willst du damit ausdrücken?
Es gibt ein Alt und jetzt ein Neu!
Und über das Neue diskutieren wir,
Schau die beiden Versionen doch an und dann weiter.
Wesentliche Unterschiede!
Ich rege mich nicht auf!
Ich kann auch mit den neuen AGB leben.
02.04.2025 22:18
@Nuggel1977: Wie kommst du zu dieser neuen AGB?
Ich hab jetzt gesucht dazu was zu finden, eher nicht, aber in der AGB die mir imZusammenhang mit der Buchung der Sky Stream zugesendet wurde. Mit genau dem gleichen Wortlaut für Punkt 2.1
Habt ihr da was geändert?
Da Sky ja weiterhin in der AGB die Möglichkeit erwähnt Kabel oder Sat als Empfangsweg zu nutzen, ist wegen der Möglichkeit des Nutzens für
(insbesondere zur Zuleitung des Sky On Demand Angebotes).
ein Internet Anschluß notwendig. Was aber nicht den Empfang per Kabel oder Sat betrifft. Das ist davon unabhängig.
02.04.2025 22:22 - Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 22:39
Im Internet google SKY AGB eingeben,
Die richtige suchen. Datum
Und er hat diese als Info erhalten.
Andere User auch schon.
Du hast doch Zitate:
"
"Für den Fall, dass der
Kunde Nutzer Kabel oder Satellit als Anschlussart gewählt hat, ist zugleich auch eine Verbindung des Emp-
fangsgerätes mit dem Internet erforderlich..."
Das ist z. B. neu!
Und der gesamte Passus auch.
Der User hat dir doch extra etwas eingestellt.
Und ich habe es verglichen.