16.01.2023 12:21
Jeder Beweisbeleg ist hilfreich. Ist das Amtsgericht in der Nähe, so kann man das Schreiben auch persönlich abgeben und sich eine Kopie abstempeln lassen.
Dann sind Eingang und Datum verifiziert.
16.01.2023 12:34 - Zuletzt bearbeitet: 16.01.2023 12:35
@Grendel schrieb:Das ist eine berechtigte Frage die ich mir schon seit Jahren stelle, wo kommen all die Receiver her die bei Ebay angeboten werden?
Es gab Zeiten, da wurden jedem (Neu)-Kunden auch nur Neugeräte übergeben. Mittlerweile liest man immer öfter, das auch Gebrauchtgeräte geliefert werden, angeblich gereinigt und gecheckt, aber einige berichten, das sie nun eine Festplatte voller Aufnahmen haben 😄
Ich kenne die Situation mit den alten Sky+-Receivern. Da gab es ein Subunternehmen im Hamburg, die die retoure erledigt haben. Denen wurden die Alt-receiver überlassen und die durften sie nachher auch verkaufen. Ich hab damals 4 IPDR 8000 gekauft, Stückpreis: 30 Euro.
Aber das ist eben gewerblich.
Der Privatmann hat nur Leihgeräte, die Rückgabepflichtig sind, von daher theoretisch unmöglich
16.01.2023 12:46
Ich dachte das mit Geräten sei einheitlich geregelt, sodass selbst der Erwerb bzw. Kauf, NICHT VERKAUF, von Sky Geräten in der Bucht verboten sei.
16.01.2023 13:27 - Zuletzt bearbeitet: 16.01.2023 13:28
@jacobi22 Der Unterschied hier ist aber, dass Sky die Forderung an ein Inkasso Unternehmen verkauft hat.
In der Regel ist der Zug dann abgefahren, zumal wenn vorher auch auf keine Schreiben von Sky reagiert wurde.
Wenn nun auch schon ein Mahnbescheid vom Gericht gekommen ist, wäre es mal höchste Zeit sich darüber zu informieren, was notwendig ist.
Oder man bezahlt eben, wenn es nicht so wichtig ist.
16.01.2023 14:41
Auf Schreiben eines Unternehmens sollte man immer schriftlich antworten und nicht nur telefonisch und sich dann darauf verlassen, daß der Gesprächspartner hält, was er verspricht. Schon gar nicht bei Sky!
Mahnungen wegen nicht zurückgeschickter Hardware wurden auch in der Vergangenheit gern seitens Sky verschickt, obwohl evtl. die Retouren noch nicht einmal bearbeitet waren.
Ebenfalls wurden vermeintliche Forderungen zu schnell an Inkassobüros verkauft.
Inkassobüros prüfen solche Forderungen dann nicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und schicken stattdessen ihre Forderungen an die Kunden, die schnell damit überfordert sind und manchmal nicht wissen, wie sie sich dagegen wehren sollen.
Diese Masche ist das Geschäftsmodell dieser Unternehmen. Widerspricht man diesen Forderungen nicht, so lassen die Inkassobüros nicht locker und es kommen schnell überhöhte Gebühren dazu.
Aber solche Inkasso Unternehmen kochen auch nur mit Wasser. Immer sofort schriftlich widersprechen und irgendwann hat man zumeist seine Ruhe.
16.01.2023 14:48 - Zuletzt bearbeitet: 16.01.2023 14:52
@jacobi22 schrieb.........Wird die Gerätenummer gefunden, gibt es ein Entschuldigungsschreiben von Sky und ein Storno vom Inkasso-Betrieb und wenn nicht, bist du am gleichen Punkt wie aktuell auch..
Im og Fall kann ja die Gerätenummer der Festplatte nicht ermittelt werden.
Die Festplatte hat ja schon bei Entgegennahme am Stand gefehlt und wurde da ja auch reklamiert.......Aber scheinbar leider ohne ein Schriftstück .
16.01.2023 14:55 - Zuletzt bearbeitet: 16.01.2023 14:57
@fortunadennis schrieb.......
Vor Weihnachten flatterte dann ein Mahnbescheid des Amtsgerichts ein.
Die Summe hat sich mittlerweile auf 196,89€ erhöht.
Da wird wohl jetzt schon die Einspruchsfrist vorbei sein!
Hier hilft nur noch den fälligen Betrag zu begleichen,damit der Vorfall beendete ist.
16.01.2023 15:19
Das die Einspruchsfrist vermutlich abgelaufen ist geht natürlich zu Lasten des Betroffenen. Ich meine das nicht böse, aber so ist es.
Dennoch würde ich keinen Cent zahlen für etwas was ich nicht zu verantworten habe.
Bedauerlich ist auch das kein Rechtsschutz besteht.
Ausserdem stelle ich mir die Frage was man mit einer Festplatte vom Q anfangen will, oder ist die universell einsetzbar?
16.01.2023 16:03
@Grendel schrieb.......Dennoch würde ich keinen Cent zahlen für etwas was ich nicht zu verantworten habe.
Das Problem hier ist aber anders gelagert.Es erfolgte ja scheinbar keinerlei Ein/ oder Widerspruch .
Ich kann ja nicht einfach einen Bescheid eines Gerichtes Ignorieren
Hier wird wohl kurzüberlang der Gerichtsvollzieher klingeln.......Ob das Angenehm ist muss jeder für sich selbst entscheiden.
16.01.2023 16:09
Bei mir wäre ja auch die Einspruchsfrist nicht tatenlos verstrichen.
16.01.2023 17:44
Danke für eure Erfahrungen und Empfehlungen zu dem obliegenden Sachverhalt.
Um Missverständnissen vorzubeugen, wollte ich noch einige Details hinzufügen, auf diese ich im Anfangspost aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht näher eingegangen bin:
- Sky wurde bezüglich der fehlenden Festplatte vor Beginn das Inkassoverfahrens von mir informiert.
Zum einem habe ich dies am Tag der Rückgabe im Elektronikgeschäft beim hiesigen Mitarbeiter geltend
gemacht, sowie nach dem ersten Zahlungsaufforderungsschreiben von Sky selber auch dem Kundenservice
mitgeteilt. Meine Erläuterungen wurden jedoch seitens Sky zurückgewiesen und es wurde weiter auf die
Zahlung für die fehlende Festplatte bestanden. Daraufhin folgte das Schreiben des Inkassounternehmens.
Auch diesem teilte ich ausführlich meinen Sachstand mit und forderte unter anderen Sky auf einen Nachweis
für die Vollständigkeit der Lieferung vorzulegen. Jedoch wurde auf keines meiner Schreiben eingegangen.
Bis dann das Schreiben des Amtsgericht folgte.
- Mir ist bewusst, dass die Frist für einen Widerspruch des Mahnbescheids beim Amtsgericht abgelaufen ist.
Jedoch war dies auch nicht mein Ziel, da mir eine passende Rechtsschutz fehlt und weitere Verfahrenskosten
den finanziellen Rahmen sprengen würden.
Ich wollte nur potentielle Kunden "warnen" und darauf hinweisen, dass bei der Firma Sky alles genaustens zu
dokumentiert werden muss. Auch ich habe aus diesem Fehler gelernt.
- Des Weiteren wollte ich in Erfahrung bringen, ob es anderen Kunden auch so geht und hier tatsächlich eine Art
Masche dahinterstecken könnte. Dies könnte dann eventuell auch interessanter für die Strafverfolung sein, als wenn es sich nur um einen Einzelfall handelt.
16.01.2023 18:33 - Zuletzt bearbeitet: 16.01.2023 18:34
Inkasso heißt nicht zwangsläufig, dass böse + grimmig schauende Männer in schwarzem Anzug vor der Tür stehen und die Fingerchen brechen wollen! Und viele säumige Schuldner haben ja auch kampferfahrung. Ich habe zum Beispiel sehr viel Moorhuhn gespielt.
16.01.2023 18:33
Man benötigt keinen teuren Anwalt, um gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
Das kann jeder selbst machen und damit einen weiteren Fortgang durch das Gericht erstmal unterbrechen . Früher war, glaube ich, sogar ein Durchschlag des Formulars, welches man erhalten hat dabei, auf welchem man seinen Widerspruch aufschreiben konnte.
Wie gesagt, das Gericht schickt solche Mahnbescheide einfach computerized raus, ohne den Sachverhalt zu prüfen. Da lohnt sich immer ein Widerspruch innerhalb der Frist von 14 Tagen.
Natürlich sollte der Widerspruch schon Substanz haben.
Das noch einmal generell für alle, die evtl. davon betroffen sein können.
Bei Sky kann da niemand sicher sein!
17.01.2023 01:29
Naja, es gibt ja keine Chance, sich gegen das Begehren von Sky zu wehren, wenn das alles schon mal soweit ist, das Post vom AG kommt. Spätestens jetzt hat mal die letzte Wahl zu nehmen, bezahl ich den Kram oder wehre ich mich noch etwas. Erreichen kann ich jetzt, wo alles schon den Bach runter gegangen ist, nur noch einen Abschluß, entweder mit einer Ratenzahlung oder in einer Summe. Der Preis wird bis dahin noch mal steigen.
Für einen Anwalt ist es auch zu spät, wenn der nicht nur ein Abkassierer ist, wird er schon mitteilen, das ihm hier eine nachweisbare Eigeninitiative fehlt. Es wurden so viele Fehler gemacht und mögliche Chanen verpasst, das es schon fast unredlich wäre, wenn ein Anwalt hier noch Hoffnung machen würde.
Das letzte bischen Schadensverhütung wäre der sofortige Anruf beim Inkassounternehmen, sofern eine Zahlungsbereitschaft vorliegt. Das würde negative Folgen wie Schufa-Einträge zu deinem Schaden verhindern.
17.01.2023 02:14 - Zuletzt bearbeitet: 17.01.2023 02:16
Text Inkassohilfe.de:
Das Inkasso-Unternehmen beantragt beim zuständigen Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren. Anschließend erhalten Sie vom Amtsgericht einen gelben Brief. Darin finden Sie einen sogenannten Mahnbescheid.
WICHTIG:
Gegen diesen Mahnbescheid sollten Sie vorsorglich einen Widerspruch einlegen! Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Wird kein Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht eingelegt, so wird anschließend ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Wurde gegen den Mahnbescheid – fristgerecht – ein Widerspruch eingelegt, so muss das Inkasso-Unternehmen einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Unser Tipp:
Bedeutet, wenn Sie widersprechen, muss sich ein Inkasso-Unternehmen zweimal überlegen, ob ein Vollstreckungsbescheid beantragt wird.
Wird nun ein Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen, so erhalten Sie erneut einen gelben Brief vom Amtsgericht.
Und jetzt ACHTUNG!
Wird gegen ein Vollstreckungsbescheid kein Wiederspruch innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Amtsgericht eingelegt, so hat das Inkasso-Unternehmen einen sogenannten Vollstreckungstitel.
Was passiert, wenn ein Vollstreckungstitel besteht?
Haben Sie die Widerspruchsfrist verpasst, dann fängt der richtige Ärger jetzt erst an. Ein „Vollstreckbarer Titel“ verjährt erst nach 30 Jahren. Bedeutet, ein Inkasso-Unternehmen hat 30 Jahre lang Zeit und kann während dieser Zeit mehrmals versuchen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Typische Folgen beim Inkasso:
Für viele Verbraucher bedeutet die Zwangsvollstreckung der erste Schritt in die Insolvenz.
17.01.2023 12:15
Fazit des guten Textes, den @Schnippelmann eingestellt hat:
Bei ungerechtfertigten Forderungen/Mahnungen sofort schriftlich widersprechen und dabei keine Fristen versäumen.
Nicht auf Telefonate mit dem Unternehmen oder dem Inkassobüro einlassen.
Spätere Beweise sind bei Telefonaten fast unmöglich.
Ist gegen Forderungen eines Inkassobüros widersprochen worden, so werden die kaum ein Verfahren beim Amtsgericht einleitenden. Auch Inkassobüros sind dann vorsichtiger, wenn sie die Erfahrung gemacht haben, daß der Betroffene sich wehrt!
Keine Angst vor ungerechtfertigten Mahnungen. Ein Widerspruch ist schnell geschrieben und kann viel Ärger ersparen.