12.09.2023 12:57
@Sanny_G Nein, das sehe ich (und das Gesetz) anders! Nicht der Kunde ist in der Nachweispflicht, sondern derjenige der die Forderung stellt muss nachweisen, dass diese berechtigt ist.
Ein Schreiben vom Inkasso reicht da nicht aus.
Und erst wenn sich rausstellt, dass die Forderung berechtigt ist, kann der Kunde das anhand von seinen Nachweisen widerlegen. Eine Pflicht besteht dazu aber nicht.
12.09.2023 12:58 - Zuletzt bearbeitet: 12.09.2023 12:58
Sorry, aber wir können da nichts machen. Er muss sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen.
12.09.2023 13:02 - Zuletzt bearbeitet: 12.09.2023 13:02
Ich sehe das auch ganz anders...
Schon klar, da seit ihr jetzt der falsche Ansprechpartner.😉
Aber da läuft was schief...
Na ja, solange man selber nicht davon betroffen ist...
Man muss auch nicht immer alles begreifen und verstehen.☹️
12.09.2023 13:04
Wenn das Inkasso den Vorgang maximal eskaliert steht man irgendwann vor einem Richter der entscheidet wessen Aussage glaubwürdiger ist und wenn ma ndann irgendeinen Schnipsel Papier vorlegen kann der die eigene Meinung unterstützt...
12.09.2023 13:06 - Zuletzt bearbeitet: 12.09.2023 13:07
@onzlaught schrieb:Wenn das Inkasso den Vorgang maximal eskaliert steht man irgendwann vor einem Richter der entscheidet wessen Aussage glaubwürdiger ist und wenn ma ndann irgendeinen Schnipsel Papier vorlegen kann der die eigene Meinung unterstützt...
Nein, wenn "das Inkasso" es maximal eskaliert, dann bekommt man vom Gericht einen Mahnbescheid, dem man dann widersprechen kann/sollte ....
Da "steht" niemand vor einem Richter ...
12.09.2023 13:08
Solche Forderungen kann man einfach verkaufen. Dann ist man da wirklich "raus" aus der Nummer, hat damit nichs mehr zu tun. Das ist noch nicht mal unüblich. Warum da jetzt aber nacheinander zwei Inkassos tätig werden erschliesst sich mir nicht, ist aber auch egal. Vielleicht hat Paigo die Forderung auch nochmal weiterverkauft.
Wenn der TE keinerlei Belege hat das das mit Paigo geklärt wurde wirds halt schwierig. Wie wurde Paigo denn damals "bedient"? Normalerweise will Paigo doch Geld und keine Receiver.
12.09.2023 13:08 - Zuletzt bearbeitet: 12.09.2023 13:11
Ich hoffe doch dass zuerst geprüft wird ob es auch gerechtfertigt ist bevor man jemanden die Tür einrennt.😧
SKY kann ja letztlich auch behaupten was sie wollen.
So wie ich auch.
Also doch den Rückversand filmen und durch Zeugen bestädigen lassen und für die Ewigkeit aufbewahren nur für den Fall der Fälle?
Macht hoffentlich keine Schule...dieses Geschäftsgebaren.😮
12.09.2023 13:09
@tom75 schrieb:
Nein, wenn "das Inkasso" es maximal eskaliert, dann bekommt man vom Gericht einen Mahnbescheid, dem man dann widersprechen kann/sollte ....
Und wie geht es dann weiter wenn nicht vor einem Richter?
12.09.2023 13:12
Zudem kann es nicht schaden, wenn man vorher prüft, ob die Forderung des Inkasso nicht sogar vollkommen überzogen ist.
Bei den Verbraucherzentralen gibt es Onlinetools, mit denen man seine eigene Forderung ausrechnen kann.
@testbar Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob damals im Kundencenter angezeigt wurde, dass alles ordnungsgemäß eingegangen ist.
Wenn ja, würde ich Sky schriftlich auffordern, mir den Nachweis zur Verfügung zu stelle, da ich selbst keinen Zugriff mehr habe.
12.09.2023 13:13 - Zuletzt bearbeitet: 12.09.2023 13:19
@onzlaught schrieb:
@tom75 schrieb:
Nein, wenn "das Inkasso" es maximal eskaliert, dann bekommt man vom Gericht einen Mahnbescheid, dem man dann widersprechen kann/sollte ....
Und wie geht es dann weiter wenn nicht vor einem Richter?
Einstellung des "Verfahrens" oder der Gläubiger erhält einen sog. "Titel" mit dem er dann 30 Jahre die "Schulden" einfordern kann z.B. per Vollstreckungsbescheid, Pfändung usw usw usw
Was es (gerade bei solchen Pipi-Beträgen) nicht gibt ist eine Verhandlung vor einem Richter ... das wird alles auf Schreibtischen entschieden.
12.09.2023 13:14
Ganz deiner Meinung.👍
SKY muss belegen dass die Forderung gerechtfertig ist und nicht umgekehrt der Kunde beweisen dass nicht.
03.11.2023 10:44 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 11:27
So hier nun die Antwort von Riverty:
Da Sie den Rücksendebeleg mit der Sendungsnummer nicht vorlegen können, besteht keine Möglichkeit, einen Nachforschungsauftrag bei dem Transportunternehmen zu stellen. Für den Rückversand stehen Sie in der Nachweispflicht.
Woher soll ich denn nach über einem Jahr noch irgendwelche Sachen haben. Für mich war das abgeschlossen
Und außerdem speichern Versandunternehmen doch Sendungen nur ein halbes Jahr.
03.11.2023 11:31
Generell können Inkasso Forderungen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Es kann also eine Masche gewisser Unternehmen sein, sich mit der Forderung zur Bezahlung Zeit zu lassen, in der Hoffnung, daß der Betroffene dann keine Belege mehr hat, weil für ihn der Vorgang schon längst erledigt ist.
Wie hoch ist denn die Forderung?
Du solltest auch darauf achten, daß die zusätzlichen Gebühren des Inkassobüros nicht überhöht sind. Ansonsten kannst du zumindest dagegen Widerspruch erheben.
Da Sky dir hier nicht helfen möchte, kannst du höchstens noch einmal das Inkassobüro bitten, sich mit Sky auseinander zu setzen, da du eindeutig die Sachen zurückgeschickt hast und Sky eine unberechtigte Forderung voreilig verkauft hat.
Dies würde ich auch unbedingt gegenüber dem Inkassobüro schriftlich erwähnen.
Vielleicht hast du ja Erfolg und Sky bestätigt dem Inkassounternehmen
jetzt den Eingang der Sachen.
Wäre natürlich ein Eingeständnis, das Sky hier total versagt hat und ist deshalb nur schwerlich zu erwarten.
Mit Inkassobüros kann man man auch evtl. verhandeln. Vielleicht gehen die mit der Forderung runter, wenn du bereit bist, zu bezahlen, um die leidige Angelegenheit vom Tisch zu bekommen.
Viel Erfolg.
03.11.2023 12:54 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 13:39
Mehr als ärgerlich.😞
Aber momentan gültiges Recht.
Um welche Summe geht es bei dir?
Evt als lehrreiche Erfahrung mit SKY abhacken.
verbraucherzentrale.de/retoure-angeblich-unvollstaendig-so-schicken-sie-ware-richtig-zurueck